Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird in Deutschland unter anderem durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt.

Seit Einführung der EnEV 2007 ist die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen vorgeschrieben.

Inspektionspflichtig sind Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW. Die erste Inspektion muss im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme oder nach Änderung wesentlicher Bauteile durchgeführt werden. Die Übergangsfrist für die Inspektion von Anlagen, die vor 2003 errichtet wurden, ist bereits abgelaufen.

Die Energiekosten für den Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen rücken bei vielen Betreibern in den Vordergrund. Unsere Energieeffizienz-Experten inspizieren Ihre Klimaanlagen und decken energetische Schwachstellen auf. Die energetische Inspektion ist ein erster Schritt, um die Energieeffizienz der Anlagen zu verbessern.

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